Die Bundesnetzagentur hielt einen smarten Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon für eine verbotene Spionageanlage – doch vor Gericht konnte sich die Behörde damit nicht durchsetzen. Die Entscheidung zeigt, wo die Grenze zwischen smartem Alltagsgerät und verbotener Überwachungstechnik verläuft – und könnte auch für andere Geräte mit Kameras und Mikrofonen interessant sein. === Anzeige / Sponsorenhinweis === Nutzt den Code HEISECT für 60% Rabatt auf euren Jahresplan bei Incogni auf http://incogni.com/heisect === Anzeige / Sponsorenhinweis Ende === ► Zum Artikel: https://heise.de/s/4rwvV Kapitelmarken: 00:00 Futterautomat oder Spionagegerät? 00:45 Was ist ein Smart Pet Feeder? 02:08 Warum das Gericht kein Spionagegerät sieht 02:59 WERBUNG 03:57 Was die Entscheidung jetzt bedeutet 04:12 Folgen für Smart Home und Smart Glasses _____ ► Mitdiskutieren auf dem heise & c’t Discord-Server: https://discord.gg/Wf6ewnWpxH ► c’t: https://www.ct.de ► heise online: https://www.heise.de ► heise online auf Instagram: https://www.instagram.com/heiseonline/ ► c't auf Instagram: https://www.instagram.com/ct_magazin/ _____ Redaktion & Video: Malte Kirchner