Die Bundesnetzagentur hielt einen smarten Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon für eine verbotene Spionageanlage – doch vor Gericht konnte sich die Behörde damit nicht durchsetzen. Die Entscheidung zeigt, wo die Grenze zwischen smartem Alltagsgerät und verbotener Überwachungstechnik verläuft – und könnte auch für andere Geräte mit Kameras und Mikrofonen interessant sein.
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00:00 Futterautomat oder Spionagegerät?
00:45 Was ist ein Smart Pet Feeder?
02:08 Warum das Gericht kein Spionagegerät sieht
02:59 WERBUNG
03:57 Was die Entscheidung jetzt bedeutet
04:12 Folgen für Smart Home und Smart Glasses
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Redaktion & Video: Malte Kirchner
Bundesnetzagentur wollte diesen Futterautomaten verbieten
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