FAQ: Wie publiziere ich rechtssicher für die Allgemeinheit?

Die berühmt-berüchtigte PHP-Sicherheitslücke und deren Schließung in betroffenen Servern und Anwendungen hat auch die TIB herausgefordert, und damit TIB Blog und unsere Blogreihe zur OAWeek26 tagelang beeinträchtigt. Aber für uns ist eigentlich immer Open Access Week. Daher kommt dieser Post zwar um eine Woche zeitverzögert, ist aber nicht minder aktuell.

Eine Antwort bieten die Creative-Commons-Lizenzen, denn das Motto der Creative Commons ist: „Manche Rechte vorbehalten“ statt „alle Rechte vorbehalten“.

Mit Hilfe der sogenannten CC-Lizenzen ist es für jede Person möglich, ihre Publikationen unkompliziert mit anderen zu teilen. Unter Berücksichtigung der jeweilige Lizenzangabe kann das veröffentlichte Werk entsprechend weiter verwendet werden. Wichtigste Voraussetzung ist immer, dass die Urheber:innen angemessen genannt und die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Einen Überblick über die verschiedenen CC-Lizenzen geben unsere Kolleg:innen hier: https://av.tib.eu/media/52952 oder hier: https://av.tib.eu/media/53409.

Bereits 2022 empfahl der deutsche Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access“ die CC BY-Lizenz als vorzugswürdige Lizenz für Open-Access-Publikationen:

„Open Access ist dann verwirklicht, wenn wissenschaftliche Publikationen sofort, dauerhaft, am ursprünglichen Publikationsort und in der zitierfähigen, begutachteten und gesetzten Fassung (Version of Record) unter einer offenen Lizenz (CC BY) frei verfügbar gemacht werden.“

(Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen
Publizierens zu Open Access, S. 34)

Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) empfiehlt für Open-Access-Artikel eine CC BY-Lizenz (s. S. 5) und unterstreicht damit die Bedeutung klarer Nutzungsrechte, die eine dauerhafte und möglichst uneingeschränkte Weiterverwendung wissenschaftlicher Ergebnisse ermöglichen.

CC BY: Wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst frei zugänglich und nachnutzbar machen

Denn die Lizenz CC BY unterstützt das Ziel von Open Access, wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst frei zugänglich und – im Gegensatz zu anderen Lizenzen – für verschiedene Zwecke nachnutzbar zu machen. Andere Forschende können unter CC BY lizenzierte Ergebnisse in ihre eigene Arbeit integrieren, Texte übersetzen, Abbildungen weiterverwenden oder auf vorhandenen Erkenntnissen aufbauen. Auch die Nutzung in Lehrmaterialien, Fachportalen, Blogs und digitalen Anwendungen wird erleichtert.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil: Anders als restriktivere Lizenzen enthält die Lizenz CC BY weder ein Verbot der (oft nicht eindeutig abgrenzbaren) kommerziellen Nutzung (NC) noch ein generelles Verbot von Bearbeitungen (ND). Dadurch bleiben möglichst viele Wege offen, Forschungsergebnisse weiterzuentwickeln und in neue Kontexte zu übertragen.

Daher empfehlen wir auch in unserer Open-Access-Policy der TIB die Wahl der CC BY-Lizenz. Weitere Informationen auch hier.

Welche Lizenz soll es sein? CC BY 3.0 Deutschland und CC BY 4.0 International im Vergleich

Selten thematisiert werden jedoch die unterschiedlichen Versionen einer Lizenz. An der TIB bieten wir die Wahlmöglichkeit zwischen der Lizenz „CC BY 3.0 Deutschland“ und der Lizenz „CC BY 4.0 International“. Beide Lizenzversionen erlauben das Teilen, Bearbeiten und die kommerzielle Nutzung eines Werkes, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden.

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Grafik: Jonas Hauss, https://doi.org/10.5446/53409, CC BY 4.0

„CC BY 3.0 Deutschland“ wurde speziell an das deutsche Recht angepasst. „CC BY 4.0“ verfolgt dagegen einen international einheitlicheren Ansatz und ist darauf ausgelegt, in unterschiedlichen Rechtsordnungen eingesetzt zu werden.

Bei der Namensnennung bietet „CC BY 4.0“ etwas mehr Flexibilität: Während bei „CC BY 3.0 Deutschland“ unter anderem der Titel des Werks grundsätzlich zu den relevanten Angaben gehört, ist er bei „CC BY 4.0“ nicht mehr in jedem Fall zwingend vorgeschrieben.

Beide Versionen verlangen jedoch, dass vorhandene Urheberrechts- und Lizenzhinweise in angemessener Form erhalten bleiben.

CC BY 4.0: Nachnutzung über Ländergrenzen hinweg

Die Lizenz CC BY 4.0 erleichtert die Nachnutzung über Ländergrenzen hinweg und schafft eine klare Grundlage für die Weiterverwendung von Publikationen und Daten. Jedoch ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt, inwieweit zum Beispiel die Haftungsregelungen nach deutschem Recht wirksam sind. Sollte die Publikation somit heikle Forschung mit Schwerpunkt in Deutschland enthalten, die ggf. Schadensersatzforderungen hervorrufen können, kann es ratsam sein, die Lizenz CC BY 3.0 Deutschland zu wählen, um auf der sichersten Seite zu sein.

Im Ergebnis lässt sich aber festhalten: Wer die Ergebnisse einer Arbeit möglichst breit zugänglich machen und ihre Weiterverwendung erleichtern möchte, schafft mit einer CC BY-Lizenz sowohl in der Version CC BY 3.0 Deutschland als auch in der Version CC BY 4.0 International eine gute, wissenschaftsfreundliche und zugleich rechtssichere Grundlage zur Nutzung.

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