LIEBE, EHE UND EHESCHEIDUNG, Und die Selbstherrlichkeit des Individuums.

EINE DISKUSSION

ZWISCHEN

Henry James, Horace Greeley und Stephen Pearl Andrews.

EINLEITENDES KAPITEL.

Die Spalten der New Yorker „Tribune“ sind mir plötzlich, wenn auch nicht ganz unerwartet, geschlossen worden, inmitten einer Diskussion über die auf dem Titelblatt dieses Pamphlets angegebenen Gegenstände, welche von Herrn Horace Greeley, dem verantwortlichen Redakteur jenes einflussreichen Blattes, gewünscht und verlangt worden war. Nachdem er meine gegen ihn und Herrn James eingesandten Erwiderungen von vier bis acht Wochen zurückgehalten, schickt mir Herr Greeley dieselben schliesslich wieder zu, begleitet von einem Briefchen, in dem er meine Kritik des Herrn James gutheisst, aber auch die Gründe für die Zurückweisung meiner beiden Zuschriften angibt.

Die vorgeblichen Gründe für die Zurückweisung meiner Bemerkungen über die eingenommenen Standpunkte wie die Argumente, womit erstere verteidigt werden, sind, erstens, dass meine Erwiderungen „die Diskussion nicht einen Zoll weiterbringen.“ Ich konnte offenbar die Diskussion nicht weiterbringen durch Aufstellung und Entwicklung neuer Gesichtspunkte bis ich die von meinem Gegner eingenommenen behandelt hatte. Ob der wirkliche Grund für die Unterdrückung meiner Entgegnung darin bestand, dass ich das letztere nicht gründlich genug tat, oder dass ich es vielmehr zu gründlich und entscheidend für meine fortdauernde Popularität in der „Tribune“-Offizin tat, das mögen so viele Leser als ich jetzt mit einiger Mühe meinerseits erreichen kann, entscheiden. Zweitens, dass ich mich das öffentliche Schicklichkeitsgefühl verletzender Ausdrücke bediene und hauptsächlich, dass die medizinische Illustration meiner Korrespondentin nicht für die Oeffentlichkeit passe. Ich habe mir nun vorgenommen, die zurückgewiesenen Erwiderungen unverändert herauszugeben, damit die Welt darüber urteilen mag, ob irgend Etwas, das ich gesagt oder darin zum Ausdruck gebracht, derart ist, um vernünftigerweise die Wahrscheinlichkeit nahe zu legen, dass es die Sittsamkeit des Herrn Greeley oder der gewohnheitsmässigen Leser der „Tribune“ erschüttert haben könne.

Die Verteidiger der Sklaverei, wie die schwer zu befriedigenden aristokratischen Klassen allenthalben, erheben einen ähnlichen Einwand wie der hier vorgebrachte gegen die Darstellung der unansehnlichen Beiwerke der Systeme, die sie aufrecht erhalten. Wie sehr mich aber auch die Beleidigung meiner Gefühle und meines Geschmackes verletzt, so kann ich doch nicht umhin, das tatsächliche Prügeln der Weiber, z. B. in Oesterreich, und die Einreibung von Salz und Pfeffer in die wunden Rücken der Neger im Süden als nicht allein an und für sich abscheulicher zu betrachten als die Federzeichnungen dieser Acte, sondern auch als letztere vollkommen rechtfertigend und buchstäblich herausfordernd, um die Thatsachen aus der Welt hinauszuschauen. Dasselbe gilt von den widerlichen und unerträglichen Seiten jeder tyrannischen sozialen Einrichtung. Es ist wahr, dass Bilder verabscheuungswürdiger und erzwungener Schwelgerei, obwohl mit dem wohlanständigen Mantel der Gesetzlichkeit bedeckt, keine angenehmen Gegenstände des Nachdenkens bilden; aber meinem Ermessen gemäss ist es noch viel schlimmer, dass sie überhaupt existiren. Wenn dies gewissenhafterweise nicht geleugnet werden kann, so habe ich wenig Respekt vor jenem schwächlichen Anflug von Tugend, welche, indem sie ihr Gesicht gegen die Wand wendet, den offenen Anblick meidet und auf das Beste hofft, ohne auch nur einen Protest gegen die ungeheure Erniedrigung unserer gemeinsamen Menschheit zu erheben. Diese Stellung ist eine von Herrn Greeley nicht oft eingenommene, und scheint mir ihm weder natürlich noch geziemend zu sein.

Der dritte Einwand ist, dass er (Herr Greeley) sein Blatt nicht dazu hergeben könne, dem öffentlichen Wohl so gefährliche Doktrinen immer wieder zu proklamiren und zu verteidigen, und dass er namentlich die wiederholte Annahme, dass Hurerei, Ehebruch, u. s. w., keine Verbrechen seien, nicht länger zulassen könne. Ich kann kaum einsehen, warum die erstmalige Aufstellung einer gefährlichen und anstössigen Gedankengruppe unschuldig genug für die Spalten der „Tribune“, aber die Wiederholung derselben zwecks Beantwortung der von einem Gegner erhobenen Einwände und Verdrehungen für dieselben Spalten zu schlecht sein soll.

Ich kann mir keinen ehrlichen Grund denken, einen Schriftsteller, nachdem man ihm die Gelegenheit geboten, sich auf unpopuläre Doktrinen zu verpflichten, die weitere Gelegenheit, seine Anschauungsweise Allen, die es wünschen klar zu machen, vorzuenthalten.

Aber wenn dieser Einwand wirklich derart wäre wie er bei dem Redakteur der „Tribune“ ins Gewicht fällt, was, wie ich sogleich zeigen werde, nicht der Fall ist, so könnte er nur auf einem Missverständniss beruhen. Ich bin z. B. so aufrichtig und entschieden in der Bekämpfung des Ehebruchs wie der Redakteur der „Tribune“, ausgenommen dass wir bezüglich der Definition anderer Meinung sein möchten. Ich klage neunzehntel der verehelichten Paare dieser Stadt des Ehebruchs an, begangen nicht ausserhalb, sondern innerhalb der Grenzen ihrer Ehe.

Gestatten Sie mir mich hinsichtlich dieses Punktes klar zu stellen. Lebte ich in einem katholischen Lande, und verspottete oder denunzirte ich die Messe sowie die andern Ceremonien der Kirche, so würde ich zweifellos von dem ganzen Volk als ein Gegner der Religion betrachtet werden. In der Tat, ein solches Verhalten könnte selbst im Wörterbuch in jenem Lande als Irreligion oder Atheismus definirt werden; und doch ist es für uns leicht vorstellbar, dass gerade ein solches Verhalten von einem religiösen Eifer diktirt wäre, oder sein könnte, der weit über Alles hinausreichte, was zur Verteidigung der stereotypen Formen des Ortes anspornte. Die Zweideutigkeit besteht in der verschiedenartigen Auffassung des Wortes. Der Eine glaubt, die bezeichnete Sache bestehe in, oder doch nur in Begleitung gewisser Rechte und Ceremonien, womit sie in seinem Geiste immer assoziirt war; der Andere hat eine viel höhere und, nach unsrer Ansicht, reinere Auffassung der dem Worte entsprechenden Idee. Der Erstere jedoch findet sich in seinem Eindruck bestärkt durch die äussere Tatsache, dass diejenigen, bei denen er bisher die wenigste Rücksicht auf den äusseren Kultus, dem er selbst ergeben ist, gesehen hat, die Gesetzwidrigen und Vagabunden, zugleich auch die zu jeder Art von verbrecherischer Handlung Befähigten sind. Seine geistige Entwicklung und Fassungskraft reicht nicht aus zum Unterscheiden und Individualisieren und, durch zu frühes Generalisieren, werde ich, der Religionsphilosoph und Enthusiast, mit der gemeinen Herde der Gottlosen und Verworfenen in einen Topf geworfen — der Mann, der über ihm steht, mit dem Mann, der unter ihm steht — weil Beide sich von ihm unterscheiden und in einem Merkmal dieses Unterschieds, seiner trüben Auffassung nach, übereinzustimmen scheinen. Ebenso gibt es Leute, die noch unter den Beschränkungen der ehelichen Einrichtung stehen und solche, die über dieselben erhaben und der Notwendigkeit derselben entwachsen sind; während die Mehrheit in civilisirten Ländern sich mit dieser Einrichtung noch auf gleicher Stufe befindet und in Uebereinstimmung mit dieser Tatsache die öffentliche Meinung fabrizirt.

Fortsetzung folgt.

(Libertas 1, Samstag, 17. März 1888, S. 6–7.)

Anmerkungen

  • Die kursiven Hervorhebungen entsprechen dem Originaltext.
  • Der Text ist die deutsche Übersetzung von Love, Marriage, and Divorce, and the Sovereignty of the Individual. A Discussion between Henry James, Horace Greeley, and Stephen Pearl Andrews. Die von Stephen Pearl Andrews herausgegebene Sammlung erschien erstmals 1853 bei Stringer & Townsend in New York und vereinigte eine 1852/53 hauptsächlich in der New-York Tribune geführte Kontroverse. Benjamin R. Tucker veröffentlichte 1889 in Boston eine erweiterte zweite Ausgabe, die zusätzlich eine rund zwanzig Jahre später geführte Diskussion zwischen James und Andrews enthielt. Das hier wiedergegebene „Einleitende Kapitel“ stammt von Stephen Pearl Andrews.
  • Bei dem hier genannten Henry James handelt es sich um Henry James Sr. (1811–1882), einen US-amerikanischen Theologen und religiösen Philosophen, der stark von Emanuel Swedenborg beeinflusst war. Er war der Vater des Philosophen und Psychologen William James sowie des Schriftstellers Henry James. In dem der Sammlung zugrunde liegenden Streit verteidigte James die Ehe als Institution, trat jedoch für eine wesentlich grössere Freiheit der Scheidung ein. Sein im Band zuerst wiedergegebener Beitrag datiert vom 13. November 1852 und richtet sich gegen einen Angriff des New-York Observer.
  • Horace Greeley (1811–1872) war Gründer und langjähriger Herausgeber der einflussreichen New-York Tribune. Das Blatt war im 19. Jahrhundert ein wichtiges Forum für politische und soziale Reformdebatten. Greeley vertrat unter anderem abolitionistische und sozialreformerische Positionen, widersprach James und Andrews jedoch in der Frage einer weitergehenden Liberalisierung von Ehe und Scheidung. Andrews wirft ihm im vorliegenden Einleitungskapitel vor, die Diskussion zunächst zugelassen und später seine Erwiderungen zurückgewiesen zu haben.
  • Der New-York Observer, gegen den sich James’ erster Beitrag richtet, war eine konservative presbyterianische Wochenzeitung. Sie war 1823 von Sidney E. Morse und Richard Cary Morse gegründet worden und vertrat vorwiegend orthodox-protestantische Positionen. Ein Artikel des Blattes vom 13. November 1852 hatte James wegen seiner Ansichten zur Scheidung eine Gegnerschaft zur Institution der Ehe vorgeworfen. James antwortete darauf über die Tribune; daraus entwickelte sich die hier dokumentierte Kontroverse.
  • Stephen Pearl Andrews (1812–1886) war Abolitionist, Sozialtheoretiker und einer der frühen Vertreter des amerikanischen individualistischen Anarchismus. Seine im Titel als „Selbstherrlichkeit des Individuums“ übersetzte Sovereignty of the Individual ist als technischer Begriff zu verstehen und nicht im heute vorwiegend negativen Sinn von „Selbstherrlichkeit“. Andrews hatte das Prinzip bereits 1851 in The Science of Society ausgearbeitet. Es bezeichnet die weitgehende Souveränität jedes Menschen über das eigene Handeln, begrenzt durch die gleiche Souveränität anderer und die Forderung, die belastenden Folgen des eigenen Handelns selbst zu tragen.
  • Mit der „medizinischen Illustration meiner Korrespondentin“ verweist Andrews auf eine Passage aus einer von der Tribune nicht veröffentlichten Erwiderung. Die Korrespondentin war Mary Sargeant Gove Nichols (1810–1884), eine US-amerikanische Gesundheitsreformerin, Frauenrechtlerin und Vertreterin der Hydrotherapie. Andrews zitierte dort ausführlich ihre Kritik an erzwungenen sexuellen Beziehungen innerhalb der Ehe und an deren vermeintlichen gesundheitlichen Folgen. Die entsprechende Passage gehört zu Andrews’ später im Band abgedruckter, von Greeley zurückgewiesener Antwort.
  • Die Formulierung „Ich klage neunzehntel der verehelichten Paare dieser Stadt des Ehebruchs an“ enthält sehr wahrscheinlich einen Satz- oder Druckfehler. Sowohl die englische Ausgabe von 1889 als auch der Abdruck in Liberty lauten an dieser Stelle nine-tenths, also „neun Zehntel“. Da der deutsche Scan tatsächlich „neunzehntel“ druckt, bleibt der Wortlaut in der Transkription unverändert.
  • Die englische Fassung wurde parallel zur deutschen Veröffentlichung erneut in Benjamin Tuckers Liberty abgedruckt. Die Fortsetzungsserie begann in Whole No. 119 vom 25. Februar 1888. Tucker kündigte dort ausdrücklich an, Love, Marriage, and Divorce werde sowohl in der englischen Liberty als auch in der neu gegründeten deutschsprachigen Libertas erscheinen. Der englische Abdruck erstreckte sich bis Whole No. 143 vom 23. Februar 1889; die Ausgaben von Liberty sind im Libertarian Labyrinth vollständig erschlossen.
  • Die deutsche Übersetzung der Fortsetzungsserie erstreckt sich über die Ausgaben 1 bis 6 der Libertas, ist jedoch nicht vollständig, da die Zeitung nach der Ausgabe 8 eingestellt wurde. Die vorhandenen deutschen Texte werden an dieser Stelle in chronologischer Reihenfolge veröffentlicht.