W. v. Humboldts staatspolitische Ansichten.
Dass das von Libertas auf den Schild erhobene [[Prinzip]] der anarchistischen Freiheit als unerlässliche Bedingung aller gesunden gesellschaftlichen Entwicklung begeisterte Vertreter unter einer ganzen Reihe der scharfsinnigsten und nüchternsten Denker aufzuweisen hat, brauche ich nicht erst zu sagen. Alle Gebildeten wissen es. Aber es dürfte verhältnissmässig nur Wenigen die Tatsache bekannt sein, dass zu diesen Denkern auch Wilhelm v. Humboldt zählt. Dies ist jedoch der Fall, und als [[Beleg]] für diese Behauptung verweise ich auf das bemerkenswerte Werk dieses grossen Gelehrten, [[betitelt]] „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen.“ In diesem Werke lässt Humboldt den Staat zwar noch bestehen, aber er beschränkt die Wirksamkeit desselben ausschliesslich auf die Erhaltung der Sicherheit von Person und Eigentum, spricht ihm jede Sorge für das positive Wohl der Gesellschaft ab und redet der Privatinitiative und den freiwilligen Veranstaltungen der Bürger zur Erreichung ihrer Zwecke in einer Weise das Wort, welche lebhaft an die ähnlichen Arbeiten Herbert Spencers erinnert. Dass der Grundton dieses Werkes anarchistisch-freiheitlich ist, erhellt schon aus der Erklärung des Verfassers, dass das höchste Ideal des Zusammenexistirens menschlicher Wesen seiner Meinung nach dasjenige wäre, in dem Jedes nur aus sich selbst und um seiner selbst willen sich entwickele, und dass die wahre Vernunft dem Menschen keinen andern Zustand, als einen solchen wünschen könne, in welchem jeder Einzelne die ungebundenste Freiheit genösse.
Was die ehrlichen Verteidiger und Verfechter der Staatsidee immer noch nicht einsehen können, nämlich dass das Wohl der Gesellschaft, das sie anstreben und als die Aufgabe des Staats erklären, sich von selbst aus dem freien Spiel der gesellschaftlichen Kräfte und Agentien ergibt, und sich nur aus diesem freien Spiel ergibt, das hatte Wilhelm v. Humboldt schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts klar erkannt.
Ich will im Nachfolgenden versuchen, den Hauptgedankengang des Humboldtschen Werkes kurz wiederzugeben. Worauf die ganze Entwicklung hinausläuft, das ist das nach allen Seiten harmonisch ausgebildete, auf eignen Füssen stehende Individuum. Dieses Ideal wird aber nur in der Freiheit seine Verwirklichung finden. Und indem wir das Befinden und Wohlergehen der Einzelnen ihrer eignen freien Initiative anheimgeben, sichern wir die so wünschenswerte Mannigfaltigkeit der Tätigkeit und entgehen der Einförmigkeit, welche der Staat hervorbringt. Der mannigfaltige und wechselnde Wille der einzelnen Menschen ist dem einförmigen und unveränderlichen des Staats im Ganzen immer vorzuziehen. Der Verstand des Menschen, wie jede andere seiner Kräfte, wird nur durch eigene Tätigkeit, eigene Erfindsamkeit, oder eigene Benutzung fremder Erfindungen gebildet, während die Anordnungen des Staats, selbst wenn sie keinen Zwang mit sich führen, die Menschen zu sehr gewöhnen, mehr fremde Belehrung, fremde Leitung, fremde Hülfe zu erwarten, als selbst auf Auswege zu sinnen. Aber nicht allein die intellektuelle Seite des Menschen leidet unter einer zu ausgedehnten Sorgfalt des Staats, auch der moralische Charakter geht dabei unter. Wer oft und viel geleitet wird, kommt leicht dahin, den Ueberrest seiner Selbstthätigkeit gleichsam freiwillig zu opfern. Und in dem Grade, in welchem Jeder sich selbst auf die sorgende Hülfe des Staats verlässt, so und noch weit mehr übergibt er ihr das Schicksal seines Mitbürgers. Dies aber schwächt die Theilnahme, und macht zu gegenseitiger Hülfsleistung träger. Um starke, gesunde, geistig wie gemüthlich harmonisch ausgebildete Menschen zu schaffen, müssen dieselben in allem Thun und Treiben sich selbst überlassen, nach keiner Richtung dem Zwang unterworfen und aller fremden Hülfe entblösst werden.
Von solchen Gesichtspunkten ausgehend, spricht Humboldt ganz wie der moderne Anarchismus z. B. dem öffentlichen Erziehungswesen jede Berechtigung ab und weist dasselbe dem Privatunternehmen zu. Wie er ganz richtig bemerkt, entsteht bei freien Menschen Nacheiferung, und es bilden sich bessere Erzieher, wo ihr Schicksal von dem Erfolg ihrer Arbeiten, als wo es von der Beförderung abhängt, die sie vom Staate zu erwarten haben. Und er spricht das Vertrauen aus, das auch ich schon oft den Freunden unserer öffentlichen Schulen gegenüber geltend gemacht habe, dass es im Zustande der Freiheit weder an sorgfältiger Familienerziehung, noch an Anstalten so nützlicher und notwendiger gemeinschaftlicher Erziehung fehlen werde. In der Abhandlung über diesen Gegenstand gibt er der grossen Wahrheit Ausdruck, dass unter freien Menschen alle Gewerbe besseren Fortgang gewinnen, alle Künste schöner aufblühen, alle Wissenschaften sich erweitern.
Humboldt schreckt vor der Anwendung der Freiheit selbst auf eine so zarte Angelegenheit wie das Verhältniss der Geschlechter nicht zurück. In der Abhandlung über die Ehe gelangt er zu dem Schluss, dass der Staat nicht nur die Bande freier und leichter machen, sondern „überhaupt von der Ehe seine ganze Wirksamkeit entfernen und dieselbe vielmehr der freien Willkür der Individuen und der von ihnen errichteten mannigfaltigen Verträge, sowohl überhaupt als in ihren Modifikationen, gänzlich überlassen“ sollte. Wir bösen Anarchisten stehen also nicht allein, wenn wir der freien Liebe das Wort reden.
Humboldt teilt dem Staat das Recht zu, diejenigen, welche sich dem Studium der Medizin und des Jus widmen, zu prüfen, und wenn die Prüfung gut ausfällt, mit einem Zeichen der Geschicklichkeit zu versehen, um den Bürgern kund zu tun, wem sie ihr Vertrauen gewiss schenken können; aber er spricht dem Staat das Recht ab, — und darauf möchte ich besonderes Gewicht gelegt haben — denen, welche entweder die Prüfung ausgeschlagen, oder in derselben unterlagen, die Uebung ihres Geschäfts, noch der Nation den Gebrauch desselben zu untersagen. Hier, wie überhaupt, lässt Humboldt den freien Mitbewerb mit dem Staat zu, und sichert damit schon in den Augen aller Freien für den Staat, den er noch bestehen lässt, einen nicht zu unterschätzenden Vorzug vor allen historischen Staaten, welche sich auf das Prinzip des ausschliesslichen Monopols gründen.
Wie gesagt, der Grundton des Humboldtschen Werkes ist anarchistisch-freiheitlich. Nach fast jeder Richtung erweist er sich als warmer Fürsprecher der Freiheit. Und dabei überkommt ihn niemals die kindische Furcht vor dem „bösen Mann,“ welche unter den Staatsreitern des heutigen Tages noch eine so unrühmliche Rolle spielt. Sagt er doch, „und selbst, wenn die Laune und der völlig grundlose Eigensinn eines Menschen ein gutes Unternehmen hindert, so ist diese Erscheinung nicht gleich von der Art, dass die Macht des Staats sich ins Mittel schlagen muss.“
Die einzige Aufgabe, die Humboldt dem Staat zuschreibt, ist, wie bereits bemerkt, die Erhaltung der Sicherheit von Person und Eigentum. Und hier ist es, wo wir Anarchisten einen Schritt weitergehen. Wir geben diese Aufgabe, wie alle andern wünschenswerten Dinge, dem Privatunternehmen anheim, und sprechen dem Staat jede Existenzberechtigung ab.
Hegen wir doch die feste Ueberzeugung, dass wenn einmal der Staat selber keine Eingriffe mehr in das Gebiet des Individuums und dessen Eigentum machen wird, die ihm von Humboldt noch zugewiesene Aufgabe sich auf null reducirt haben wird. Was der Staat heutzutage schützt, ist nicht Freiheit und Eigentum, sondern Vorrechte und Fremdthum. Wenn „der Arbeiter,“ um mit Humboldt zu reden, „welcher einen Garten besitzt, vielleicht in einem wahreren Sinne Eigenthümer ist, als der müssige Schwelger, der ihn geniesst,“ aber der Staat trotzdem dem müssigen Schwelger, und nicht dem Arbeiter seinen Schutz angedeihen lässt, so dürfte durch diese Thatsache die obige Behauptung erhärtet sein. Und wenn es wahr ist, dass der Staat unter dem Vorwand der Förderung des positiven Wohls der Gesellschaft, oder der Erhaltung der Sicherheit, nicht allein die Freiheit der einzelnen Menschen tausendfältig ohne alle Not beschränkt, sondern auch die Arbeiter eines grossen Teils ihres Eigentums beraubt, so heisst es den Teufel durch Beelzebub austreiben zu wollen, wenn man ihn mit dem Schutz von Freiheit und Eigentum betrauen will. Aus diesen Gründen verwerfen wir den Staat an und für sich, und überweisen die Erhaltung der Sicherheit, wie überhaupt die Erreichung aller menschlichen Zwecke, den freiwilligen Veranstaltungen der Bürger.
Humboldt betretet aber wieder den richtigen Pfad, wenn er vom Staat das Bestreben verlangt, sich möglichst überflüssig zu machen. Und in der folgenden Ausführung finde ich die ganze Philosophie des von Libertas angestrebten Anarchismus niedergelegt:
Denkt man sich aufgeklärte, von ihrem wahren Vorteil unterrichtete, und daher gegenseitig wohlwollende Menschen in enger Verbindung mit einander, so werden leicht von selbst freiwillige, auf ihre Sicherheit abzweckende Verträge unter ihnen entstehen, Verträge z. B., dass dies oder jenes gefahrvolle Geschäft nur an bestimmten Orten, oder zu gewissen Zeiten, betrieben werden, oder auch ganz unterbleiben soll. Verträge dieser Art sind Verordnungen des Staats bei weitem vorzuziehen. Denn, da diejenigen selbst sie schliessen, welche den Vorteil und Schaden davon unmittelbar, und ebenso, wie das Bedürfniss dazu, selbst fühlen, so entstehen sie erstlich gewiss nicht leicht anders, als wenn sie wirklich notwendig sind; freiwillig eingegangen, werden sie besser und strenger befolgt; als Folgen der Selbstthätigkeit schaden sie endlich, selbst bei beträchtlicher Einschränkung der Freiheit, dennoch dem Charakter minder, und vielmehr, wie sie nur bei einem gewissen Masse der Aufklärung und des Wohlwollens entstehen, so tragen sie wiederum dazu bei, beide zu erhöhen.
Dem gesammten Gesellschaftsleben eine derartige Grundlage zu geben, und allen Zwang gänzlich zu eliminiren, das ist die Aufgabe, die sich die Anarchisten gestellt.
G. S.
(Libertas 8, Samstag, 8. September 1888, S. 3–4.)
Anmerkungen
- Ab der Nummer 7 der Libertas ist die Qualität der Scans sehr schlecht; Rekonstruktionen im Text werden daher mit [[Text]] markiert, unleserliche Stellen mit [unleserlich] gekennzeichnet.
- Wilhelm von Humboldt (1767–1835) verfasste seine Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen 1792. Zu seinen Lebzeiten erschienen nur Teile der Schrift; vollständig wurde sie erst 1851, sechzehn Jahre nach seinem Tod, veröffentlicht. Humboldt beschränkt darin die legitime Tätigkeit des Staates im Wesentlichen auf den Schutz der Bürger vor Angriffen von innen und aussen und lehnt staatliche Fürsorge für deren „positives Wohl“ ab. Schumms Bezeichnung der Schrift als „anarchistisch-freiheitlich“ ist seine eigene Einordnung: Humboldt selbst verwirft den Staat nicht, was Schumm im Beitrag auch ausdrücklich hervorhebt.
- Der von Schumm zum Vergleich herangezogene Herbert Spencer (1820–1903) vertrat ebenfalls einen ausgeprägten politischen Individualismus und wandte sich gegen eine Ausweitung staatlicher Tätigkeit. Zu seinen einschlägigen Schriften gehören Social Statics von 1851 und insbesondere das 1884 erschienene The Man Versus the State. Die Parallele zwischen Humboldt und Spencer war im Umfeld von Liberty geläufig; beide Autoren wurden dort wiederholt als Vertreter einer weitgehenden individuellen Freiheit angeführt.
- Humboldts Ablehnung einer staatlich geleiteten öffentlichen Erziehung steht in einer bemerkenswerten Spannung zu seiner späteren Tätigkeit als preussischer Bildungsreformer. 1809 wurde er Leiter der Sektion für Kultus und Unterricht im preussischen Innenministerium und wirkte an der Neuordnung des Schulwesens sowie an der Gründung der Berliner Universität mit. Seine Reformpläne hielten allerdings am Ideal möglichst selbständiger Bildung und einer erheblichen Freiheit von Wissenschaft und Unterricht fest.
- Schumm deutet Humboldts Forderung, der Staat solle die Ehe den frei geschlossenen Verträgen der Beteiligten überlassen, als Unterstützung der freien Liebe. Damit geht er über Humboldts eigene Formulierung hinaus. Humboldt hielt eine dauerhafte Verbindung eines Mannes mit einer Frau ausdrücklich für eine natürliche Folge der Liebe, lehnte jedoch ab, eine solche Beziehung durch staatliche Gesetze zu erzwingen. Im amerikanischen individualistischen Anarchismus des späten 19. Jahrhunderts bezeichnete „freie Liebe“ vor allem die Forderung, Liebes- und Sexualbeziehungen der staatlichen und kirchlichen Regulierung zu entziehen.
- Mit „Jus“ ist hier die Rechtswissenschaft gemeint. Schumm gibt Humboldts Position weitgehend korrekt wieder: Der Staat dürfe etwa Ärzte und Rechtsgelehrte auf freiwilliger Grundlage prüfen und eine bestandene Prüfung bescheinigen, solle aber weder Personen ohne eine solche Bescheinigung die Berufsausübung noch den Bürgern die Inanspruchnahme ihrer Dienste verbieten.
- „Fremdthum“ ist hier polemisch als Gegenbegriff zu einem auf eigener Arbeit beruhenden Eigentum gebraucht. Die Formulierung erinnert an den Sozialisten Ferdinand Lassalle, der im Zusammenhang mit der kapitalistischen Eigentumsordnung davon sprach, das „Eigenthum“ sei zum „Fremdthum“ geworden. Schumm verbindet diesen Gedanken mit der individualanarchistischen Kritik an staatlich geschützten Privilegien.
- Wilhelm von Humboldt wurde kurz nach dem Ende der Libertas auch in der englischsprachigen Liberty mehrfach unmittelbar rezipiert. In der Ausgabe vom 15. September 1888 erschienen unter anderem die Humboldt-Auszüge „Superiority of Voluntary Association“ und „What Could We Do Without Police?“. Am 13. Oktober 1888 folgten weitere Passagen, darunter „Radical Reform Essentially Peaceful“ und „Lloyd Confirmed by Humboldt“. Dies zeigt, dass Humboldts staatskritische Schrift zu dieser Zeit im unmittelbaren Umfeld Tuckers intensiv rezipiert wurde.