Was hat der Typ beim Bundesverfassungsgericht gemacht? Kaffee geholt?

Er scheint jedenfalls parteipolitische Interessen der CDU höher zu bewerten als unsere Verfassung. Oder kennt er den einschlägigen Artikel 21 des Grundgesetzes nicht ( Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.)?

Da geht es nicht um irgendeinen Eindruck, der erweckt wird, sondern um konkrete Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolge.

Viel zu lange habe sich die CDU an ihrer Haltung zur AfD abgearbeitet, statt die Probleme der Menschen zu lösen. Deshalb ist Müller, der nach seiner Zeit als Ministerpräsident Richter am Bundesverfassungsgericht war, auch gegen ein AfD-Verbotsverfahren: Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass man ein Parteiverbot als Instrument nutzt, um politische Konkurrenz auszuschalten, warnte Müller.